AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma mobitherm
§1. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Firma mobitherm®, Inhaber Ingo Zahn, Weidacher Straße 33a, 83620 Feldkirchen-Westerham und ihren Kunden (Unternehmer).
- Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
- Sofern nicht ausdrücklich in schriftlicher Form vermerkt, sind alle Angebote von mobitherm freibelieben und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Firma Mobitherm rechtsgültig.
- An sämtlichen Unterlagen, Zeichnungen und Abbildungen behält sich mobitherm sämtliche Reche (u.a. Eigentum und Urheberrecht) vor. Sie dürfen Dritten nur nach schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden.
§2. Mietzeiten
- Die Vermietung der Anlage erfolgt für gewöhnlich auf unbestimmte Zeit. Im Vertrag wird eine voraussichtliche Mietdauer vereinbart. Sollte die eigentliche Mietdauer weniger als 90% der vereinbarten Mietdauer betragen, behält sich mobitherm das Recht vor, die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste anzupassen.
- Der Tag der Anlieferung und der Tag der Abholung gelten als Miettage und sind vom Kunden zu bezahlen. Eine Kündigung des Mietvertrags sind nur währen der Geschäftszeiten der Firma mobitherm (Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 und Freitag 08:00 – 12:00) mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) möglich.
§3. Abrechnung und Kosten
- Besteht keine ausdrückliche Vereinbarung bezüglich der Abrechnung, werden sämtliche Lieferungen und Leistungen gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, aktuellen mobitherm Preisliste verrechnet. Ab einer Mietdauer von 5 Werktagen sind wir berechtigt, Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
- Im Falle der Vermietung einer mobilen Heizzentrale beinhalten die standardmäßigen Leistungen insbesondere:
- Miete für die Anlage, Schläuche und ggf. nötige Sonderausstattung.
- Kosten für Anlieferung, Befüllung, Montage, Sicherung, Einweisung, Demontage und Abholung.
- Regelmäßige Überwachung der Funktion, Kontrolle des Ölstandes sowie Avisierung der notwendigen Ölanlieferungen.
- Die Brennstoffabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch entsprechend dem aktuellen Tagespreis zuzüglich 20 %. Bei der Abholung im Tank verbleibende Restmengen gelten als gebraucht und können daher nicht erstattet werden.
- Von uns ausgeführte Leistungen, die nicht in unserem Angebot enthalten waren, werden nach Material und Zeitaufwand gesondert berechnet. Wir sind berechtigt, zusätzliche Leistungen nach Zeitaufwand zu einem Technikerstundensatz in Höhe von 125,00 € netto abzurechnen. Gleiches gilt für durch den Kunden zu vertretende Wartezeiten bei der Anlieferung oder Abholung der Anlagen.
- Bei einer Überschreitung des vereinbarten Mietzeitraumes erfolgt eine taggenaue Abrechnung gemäß der momentan gültigen Preisliste der Firma mobitherm.
- Sollten Zahlungsbedingungen nicht anderweitig geregelt sein, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang, ohne Abzüge, zu begleichen.
§4. Nutzung der Anlagen
- Die Anlage darf nur gemäß der Betriebs- und Wartungsanleitung betrieben werden.
- Die Bedienung der Anlage darf nur durch fachlich qualifiziertes Personal der Firma mobitherm oder eines autorisierten Fachbetriebes erfolgen.
- Jegliche Veränderungen an der Anlage durch den Kunden, insbesondere technischer Art, sind nicht zulässig. Daraus entstehende Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes der Anlage sind vom Kunden zu tragen.
- Es ist dem Kunden untersagt, die Anlage, ohne die vorherige Zustimmung der Firma mobitherm an einen anderen Ort zu verbringen oder sie für ein anders Gebäude zu nutzen. Die Überlassung der Anlage durch den Kunden an Dritte ist nicht gestattet.
- Die Anlagen dürfen nur mit Füll- und Ergänzungswasser entsprechend der VDI Richtlinie 2035 betrieben werden. Sollte dies nicht beachtet werden, haftet der Kunde für auftretende Folgeschäden.
- Der Kunde ist verpflichtet die Anlage gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
§5. Versicherung der Anlagen
- Es besteht eine Versicherung der Anlagen gegen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Erdbeben, Brand, Diebstahl, Blitzschlag oder Überschwemmungen).
- Der durch den Kunden zu tragende Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 1.000,00 €.
- Sonstige Schäden an der Anlage, insbesondere durch Frost, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz, sind nicht versichert. Gleiches gilt für die Beschädigung oder den Verlust von Zubehör.
§6. Liefer- und Leistungsfristen
- Auf der Beschaffenheit des Einsatzortes beruhende Verzögerungen und Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Mieters.
- Mobitherm haftet nicht für Verzögerungen der Anlieferung oder Abholung aus unvorhersehbarem Grund (insbesondere Stau, Betriebsstörungen und höhere Gewalt).
§7. Datenschutz
- Mobitherm verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden zweckgebunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Erhebung und Verarbeitung von Daten folgen den gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.mobi-therm.de/datenschutz.
§8. Sonstiges
- Mündliche Vereinbarungen neben diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich erfolgen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung des jeweils anderen Vertragspartners.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz von mobitherm. Darüber hinaus behält sich mobitherm die Möglichkeit vor, vor dem Gericht zu klagen, welches am Sitz des Geschäftspartners zuständig ist.